Wir sind Ihr Ansprechpartner für Pflegevermittlungen in ganz Deutschland

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Unsere Philosophie 


„Pflegebedürftigen Senioren ein würdevolles und weitgehend selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen.“

Gerhard Siegfried (Gründer & Geschäftsinhaber)

Über unsere Vermittlungsagentur


Providentia Betreuung & Services wurde 2016 von Gerhard Siegfried nach eigenen Erfahrungen bei der Suche nach einer passenden Betreuung für seinen damals 91-jährigen Vater gegründet. Der Gründer und Geschäftsinhaber erlebte selbst mit, was es bedeutet, ein Familienmitglied zu Hause zu pflegen und wie wertvoll die Hilfe einer „24-Stunden-Betreuungskraft“ dabei sein kann.

Eine qualitativ hochwertige Betreuung und Pflege der Betroffenen in den eigenen vier Wänden steht daher für uns an allererster Stelle.

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Dafür stehen unsere Leistungen bei Providentia


100 % legal

Wir arbeiten legal und distanzieren uns von jeglicher illegaler und unangemeldeter Tätigkeit

Engagement

Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Auftrag bei uns immer in besten Händen ist. 

Qualitätsgarantie

Bei uns erhalten Sie immer zuverlässige Unterstützung; bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. 

Lernen Sie unser Team kennen


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Gerhard Siegfried (Gründer & Geschäftsinhaber) unterstützt Sie bei der Suche nach einer Betreuungskraft, damit Ihre Liebsten ihren Lebensabend im eigenen Zuhause verbringen können.

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Beata Siegfried (Koordination und Qualitätssicherung) verfügt über zehn Jahre Erfahrungen in der Seniorenbetreuung und kennt die Bedürfnisse der Menschen.

Unsere Devise – Zuverlässigkeit, Qualität und Freundlichkeit

Unsere Partner


Wir kooperieren ausschließlich mit ausgewählten Partnerunternehmen aus überwiegend osteuropäischen EU-Staaten auf Basis eines gemeinsamen Dienstleistungsverständnisses. Dabei achten wir immer auf die Professionalität und Legalität unserer Partner, ebenso wie auf geltende Qualitätsstandards und ein gemeinsames Dienstleistungsverständnis.


Seit dem Jahr 2023 sind wir Partner einer der größten Vermittlungsagenturen in Deutschland.


Wir führen regelmäßig Gespräche mit unseren Kooperationspartnern, so kann eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit gesichert werden.

FAQ - Häufige Fragen zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Im Folgenden haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) für Sie zusammengestellt.

Gerne beraten wir Sie auch individuell und persönlich.

  • Für wen kommt die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft in Frage?

    Die von uns vermittelten Betreuerinnen und Betreuer versorgen hilfsbedürftige Senioren in ihrem eigenen vertrauten Zuhause. Sie kümmern sich um den Haushalt, übernehmen Tätigkeiten der Grundpflege, wie Hilfe beim Duschen, Anziehen oder Gehen und unterstützen durch eine aktivierende und soziale Betreuung.

  • Geeignete Situationen für Seniorenbetreuung daheim

    Die hilfsbedürftige Person

    • kann den Haushalt nicht mehr selbstständig führen und benötigt z.B. Unterstützung beim Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen & Raumpflege)
    • benötigt soziale Ansprache und aktivierende Betreuung (z.B. Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, usw.)
    • benötigt Hilfe bei der Körperpflege
    • ist angewiesen auf Unterstützung beim An- und Auskleiden
    • braucht Hilfe beim Zerkleinern und Aufnehmen der Nahrung
    • ist eingeschränkt mobil, benötigt z. B. Gehstock, Rollator oder Rollstuhl
    • braucht gelegentlich oder regelmäßig eine nächtliche Betreuung, z.B. Hilfe beim Toilettengang
    • ist aufgrund von beginnender oder leichter Demenz nicht mehr in der Lage, alleine zu leben

    Aus rechtlichen Gründen können grundsätzlich keine Leistungen der Behandlungspflege übernommen werden. Wir empfehlen Ihnen hierfür die Ergänzung durch einen ambulanten Pflegedienst, der seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.

  • In welchen Betreuungssituationen empfehlen wir eine Rücksprache mit uns?

    Bei folgenden Situationen empfehlen wir Ihnen eine Rücksprache mit uns, um zu klären, ob das Modell der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft geeignet ist:


    • fortgeschrittene Demenz mit z. B. Weglauftendenz, gestörtem Tag- / Nachtrhythmus oder aggressiver Persönlichkeitsveränderung
    • starke geistige Beeinträchtigung, z. B. durch psychische Erkrankungen
    • notwendige intensive nächtliche Betreuung
    • intensiv-medizinische Versorgung wird benötigt (z. B. Beatmung)
    • Versorgung von Stoma, Magensonde, Katheter
    • bei Patienten des Pflegegrades 4-5 ist die Möglichkeit einer sogenannten 24h Betreuung vom Einzelfall abhängig. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir prüfen Ihre individuelle Situation!
  • Über welche Qualifikationen verfügen die Betreuungspersonen?

    Das Qualifikationsniveau der von uns vermittelten Betreuerinnen oder Betreuer reicht von ersten Erfahrungen bei der Pflege Angehöriger oder Praktika in Altenheimen mit Absolvierung eines Pflegekurses bis hin zu langjähriger, umfassender Betreuungs- und Pflegeerfahrung. Einige Betreuungskräfte verfügen auch über eine Ausbildung im Pflege-/Sozialbereich (z. B. Sozialpädagogik, Sanitätsdienst) oder sind examinierte Krankenschwestern. Eine spezielle Altenpflege- Ausbildung wie in Deutschland gibt es in den osteuropäischen Ländern nicht.

  • Wie gut sprechen die Betreuungspersonen Deutsch?

    Wir vermitteln Betreuerinnen oder Betreuer mit Grundkenntnissen (Sprachkategorie 1) bis hin zu guten Deutschkenntnissen (Sprachkategorie 3). Die Einstufung orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), der international als Maßstab zur Beurteilung von Fremdsprachenkenntnissen gilt. Auf unserem Fragebogen zu Ihrer Betreuungssituation können Sie angeben, welche Sprachkenntnisse Sie sich wünschen.

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vermittlung?

    Wir sorgen dafür, dass Sie eine rechtlich einwandfreie Dienstleistung auf Grundlage von geltendem EU-Recht erhalten. Die von Providentia Betreuung & Services vermittelten Betreuerinnen und Betreuer sind bei sorgfältig ausgewählten osteuropäischen Partnerunternehmen in ihrem Herkunftsland tätig (Entsendung).


    Die entsendeten Betreuungspersonen entrichten entsprechend den in den jeweiligen EU-Ländern geltenden gesetzlichen Regelungen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wird durch das Europäische Formblatt A1 dokumentiert. Für die entsendeten Betreuungspersonen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, findet das deutsche Mindestlohngesetz Anwendung. Von allen unseren Partnerunternehmen liegt uns die schriftliche Garantie vor, dass die Regelungen des Mindestlohngesetzes für alle Angestellten eingehalten werden.

  • Mit wem arbeitet Providentia Betreuung & Services bei der Vermittlung zusammen?

    Wir pflegen ausschließlich mit sorgfältig ausgewählten Partnerunternehmen in Osteuropa eine Zusammenarbeit, welche den hohen Qualitätsansprüchen von Providentia Betreuung & Services entspricht. In regelmäßigen Abständen führen wir Gespräche mit unseren Kooperationspartnern, um u. a. über die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Themen zu diskutieren.


    Mit unseren Partnerunternehmen in Osteuropa pflegen wir eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit auf der Basis eines gemeinsamen Dienstleistungsverständnisses.

  • Wie sind die vertraglichen Rahmenbedingungen gestaltet?

    Sie schließen mit Providentia Betreuung & Services einen Beratungs- und Vermittlungsvertrag und mit unserem Kooperationspartner einen Dienstleistungsvertrag in deutscher Sprache über die gewünschte Betreuung ab.

    Einmal monatlich erhalten Sie eine Rechnungen des Kooperationspartners über die gewünschte Betreuung. In dieser Rechnung sind alle Kosten für Sie enthalten.

    Providentia Betreuung & Services steht Ihnen bei allen Vertrags- und Rechnungsangelegenheiten jederzeit zur Verfügung.

  • Wie lange bleibt eine Betreuungsperson vor Ort?

    Die von uns vermittelten Betreuerinnen oder Betreuer bleiben meist 2 bis 3 Monate.


    Die Einsatzdauer hängt vor allem vom Grad der Hilfsbedürftigkeit und den Anforderungen an die Betreuungsperson (z. B. Nachtbetreuung) ab. Nach Ende des Einsatzes kehren die Betreuungspersonen in ihre Heimat zurück. Wir organisieren rechtzeitig eine Vertretung, damit eine lückenlose Betreuung ermöglicht wird. Dabei ist es unser Bestreben, dass wir eine feste Betreuungsperson für Sie finden, die immer wieder zu Ihnen zurückkehrt.

  • Wie muss die Unterkunft für die Betreuungsperson gestaltet sein?

    Damit Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer die Aufgaben im Haushalt der hilfsbedürftigen Person ausführen kann, muss unentgeltlich ein möbliertes Zimmer mit Zugang zum Bad zur Verfügung stehen. Dabei wird sich eine wohnliche Einrichtung des Zimmers positiv auf die Zusammenarbeit mit der Betreuungsperson auswirken. Denn nur, wenn sie sich an einem Ort heimisch und willkommen fühlt, wird sie ihre ganze Kraft in die Betreuung einbringen können.

  • Was passiert bei Krankheit der Betreuungsperson?

    Sollte Ihre Betreuungsperson erkranken und ihre Aufgaben nicht mehr ausführen können, werden wir Ihnen schnellstmöglich eine Vertretung vermitteln und zeitgleich die Abreise der erkrankten Betreuungsperson organisieren. Die Betreuerinnen und Betreuer sind krankenversichert, sodass eine akute Notfallbehandlung auch in Deutschland erfolgen kann.

  • Was ist, wenn die Chemie nicht stimmt oder ich mit der Leistung der Betreuungsperson nicht zufrieden bin?

    Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Daher wenden Sie sich in solchen Situationen bitte vertrauensvoll an Ihren festen Ansprechpartner bei Providentia Betreuung & Services. Wir stehen Ihnen zur Seite, suchen eine für Sie passende Lösung und veranlassen ggf. einen Austausch der Betreuungsperson.

  • Sie können den Fragebogen an Ihrem PC nicht ausfüllen?

    Bitte achten Sie zunächst darauf, dass der Fragebogen nicht in Ihrem Web-Browser dargestellt wird.

    Öffnen Sie das PDF-Dokument z.B. mit Adobe Reader DC.

    Selbstverständlich können Sie den Fragebogen auch ausgedruckt per Hand ausfüllen.

Rechtliche Absicherung


Wir empfehlen unseren Kunden stets, eine legale Lösung für die Beschäftigung einer osteuropäischen Betreuungskraft in deutschen Haushalten zu finden.
Inzwischen gibt es viele Anbieter, die eine 24 Stunden Betreuung vermitteln. Das Angebot ist groß und unübersichtlich, die Branche nicht transparent und die Konzepte zur Umsetzung der 24-Stunden Betreuung sind sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich allerdings in diesem Zusammenhang von Anfang an auf eine Reihe an Details zu achten, um sicherzugehen, dass man an einen seriösen Anbieter geraten ist. Unter anderem zeichnen sich solche durch folgende Punkte aus:

  • seriöse Vermittlungsagenturen ermitteln den Pflegebedarf im Einzelfall, bevor sie Personalvorschläge oder verbindliche Preisangebote machen
  • sie informieren korrekt über den Leistungsumfang, den eine Pflegekraft aus dem Ausland erbringen kann – z. B. wird die grenzüberschreitende Erbringung medizinischer Dienstleistungen vom Gesetzgeber explizit untersagt
  • sie stellen eine Rechnung nur und erst dann, wenn eine erfolgreiche Vermittlung zustande gekommen ist und stehen auch danach für beide Parteien als Ansprechpartner zur Verfügung

Vorsicht ist insbesondere auch dann geboten, wenn das sogenannte A1-Entsendeformular nicht vorgelegt werden kann, welches bestätigt, dass diese legal gemäß der EU-Entsenderichtlinie in Deutschland arbeitet. Besondere Vorsicht besteht in Fällen, bei welchen Ihnen eine Betreuung ohne korrekte Rechnung unter Barzahlung der Betreuungskraft angeboten wird.

Für uns ist die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen unverzichtbar.


Derzeit gibt es zwei Modelle die rechtlich unbedenklich sind, wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind:

Arbeitgebermodell

Hierbei ist die Betreuungskraft direkt bei Ihnen angestellt. Sie sind Arbeitgeber und tragen somit auch das Arbeitgeberrisiko. Das Bedeutet Lohnfortzahlung bei Krankheit. Kündigungsfristen, plötzliche Kündigung oder Abwesenheit der Arbeitskraft usw. Unabhängig davon müssen der Arbeitgeber auch dafür Sorge tragen das alle Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden. Der Vorteil dieser Variante ist das der Arbeitgeber die Weisungsbefugnis hat.


Rechtliche Rahmenbedingen

  • Ordnungsgemäße Abführung der Sozialabgaben (Arbeitgeber trägt dafür Sorge)
  • Lohnbuchhaltung (ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung muss geführt werden. Die Beauftragung eines Steuerberater führt zu Zusatzkosten)
  • Einhaltung Mindestlohn (12,00 Brutto bei einer 40 Stunden Woche)


Entsendemodell

Bei dem Entsendemodell sind Sie nicht Arbeitgeber, sondern Sie nehmen eine Dienstleistung in Anspruch. Hier sind die Betreuungskräfte im europäischen Ausland angestellt, das ausländische Unternehmen führt rechtmäßig alle Sozialabgaben ab und sorgt für die Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie bekommen Personal zur Verfügung gestellt zur Führung der Hauswirtschaft und zur Alltagsbegleitung. Sind Sie unzufrieden mit dem Personal haben Sie das Recht auf kurzfristigen Austausch. Sie sind also nicht gebunden.

Rechtliche Rahmenbedingen

  • A1-Formular (Sozialversicherungsnachweis ausgestellt von der jeweiligen Behörde im Ausland)
  • Keine Weisungsbefugnis (vorher klar besprochener Leistungsrahmen ist vorhanden. Personal arbeitet eigenständig)
  • Einhaltung Mindestlohn (12,00 Brutto bei einer 40 Stunden Woche)



Wir beraten Sie zu unseren Betreuungskonzepten und entlasten Sie!

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